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BVM und Wettbewerbszentrale arbeiten eng zusammen

Fair geht es vor allem im Baubereich nicht immer zu. Die Vergabepolitik der öffentlichen Hand führt unter Metallbauern häufig zu Kopfschütteln. Dass die billigsten Anbieter oft genug auch dann den Zuschlag bekommen, wenn schon der Preis eigentlich misstrauisch machen müsste, geschieht immer wieder. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Qualifikationsnachweise, die ein Metallbauer heute erbringen muss. Unternehmen, die diesen Anforderungen genügen, sollten vor allem von der öffentlichen Hand erwarten dürfen, dass die ausschreibenden und vergebenden Stellen die Regelwerke und Verordnungen ernst nehmen. Dass vor der Auftragsvergabe geprüft wird, ob die Unternehmen tatsächlich rechts- und normkonform arbeiten. Dipl. Ing. Frank Kania, Betriebsberater beim Bundes- verband Metall, wird immer dann tätig, wenn diese Spielregeln eklatant missachtet werden. Kania: „Ich unterstütze Unternehmen, wenn bei der Auftragsvergabe Mitbewerber zum Zuge kommen, die nicht über die notwendigen Qualifikations- nachweise verfügen und daher auch nicht berechtigt sind, die angebotenen Arbeiten auszuführen. Mit Unterstützung der Wettbewerbszentrale gehen wir gegen diese Unternehmen und ihre Auftraggeber vor.“

Die Wettbewerbszentrale ist eine Selbstkontroll-Institution der Wirtschaft und hat die Möglichkeit, das Rechtsgut des „lauteren Wettbewerbs“ im Auftrag der Allgemeinheit einzuklagen. Während Verstöße gegen die Handwerksordnung relativ einfach zu ahnden sind und dennoch oft vorkommen, sind Verstöße gegen Zertifizierungs- und Qualifikationserfordernisse komplizierter und oft langwierig. Wie z.B. in dem noch laufenden Verfahren eines süddeutschen Metallbauers, der nicht mehr wegschauen wollte, als ein Mitbewerber mit einem Billigstangebot eine Ausschreibung gewann. Der Klageführer war sich sicher, dass der Mitbewerber nicht über die Qualifikationen verfügt, die ihn zur Ausführung der beauftragten Arbeiten berechtigen. Frank Kania vom Bundesverband Metall schaltete daraufhin die Wettbewerbszentrale ein. Diese verlangte von der beauftragenden Stelle, eine kleine Stadt in Süddeutschland, den Nachweis, dass das beauftragte Unternehmen tatsächlich die Berechtigung hatte, die beauftragten Schweißarbeiten auszuführen. Der umfangreiche Schriftwechsel, der sich aus diesem Fall ergab, ist beeindruckend und ein gutes Beispiel dafür, mit welchen Tricks und Argumenten, sich „Beklagte“ aus der Schlinge ziehen: Es werden Qualifikations-
nachweise eingereicht, die nicht mehr gültig sind oder nichts mit den in Frage stehenden Arbeiten zu tun haben. Es tauchen Subunternehmer auf, die die Arbeiten angeblich ausgeführt haben und angeblich über die notwendigen Qualifikationen verfügen. Was in diesem konkreten Fall aber auch nicht wirklich half, denn auch dieser Nachweis war wieder einmal der Falsche.

„Man braucht als Unternehmen und Verband einen langen Atem“, berichtet Frank Kania. Aber es ist dennoch eine lohnende Tätigkeit. Denn nicht nur Kania, der Bundesverband Metall und die Wettbewerbszentrale müssen in solchen Verfahren am Ball bleiben und immer wieder aktiv werden, auch die die Kommune ist bis hinauf zum Bürgermeister immer wieder genötigt, ihr Verhalten bei der Vergabe zu rechtfertigen und zu überprüfen. Dies ist nicht nur eine unangenehme und arbeitsintensive Sache – es kann  in noch kostenintensive Prozesse und Strafen münden.

„Es ist wie mit dem Führerschein“, erklärt Dipl. Ing. Frank Kania. „Wer keinen hat, darf sich nicht ins Auto setzen und fahren. Und wer nur den Führerschein Klasse III hat und trotzdem dabei erwischt wird, dass er am Steuer eines LKW sitzt, muss auch im Straßenverkehr mit eine saftigen Strafe rechnen.“

Kontakt
Dipl. Ing. Frank Kania
Bundesverband Metall  
Vereinigung Deutscher Metallhandwerke
Ruhrallee 12
45138 Essen
Tel.: +49( 0)201 89619 16
E-Mail:  frank.kania@metallhandwerk.de

 


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letzte Änderung: 05.08.2014