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Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zur Schaffung einer betrieblich organisierten Altersvorsorge

Gesetzlicher Hintergrund:

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Teile ihres Entgeltes zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt werden. . Im „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zur Schaffung einer betrieblich organisierten Altersvorsorge“ sind die Rahmenbedingungen für den Landesinnungs- verband Metall Sachsen-Anhalt geregelt.

Danach können Beschäftigte dieser Betriebe zukünftige Entgeltansprüche bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (das sind z. Zt. 224 €  monatlich)  steuer- und sozialversicherungsfrei u. a. in eine Pensionskasse oder Direktversicherung einzahlen.
Der Tarifvertrag sieht dazu eine Informationspflicht des Arbeitgebers vor.

Vorteile auf einen Blick:

  • Recht auf Entgeltumwandlung erfüllt
  • Kein Bilanzausweis
  • Keine Beitragspflicht zum Pensionssicherungsverein
  • Vollständige Auslagerung des Versorgungsrisikos
  • Einfache Handhabung beim Ausscheiden des Mitarbeiters
  • Minimaler Verwaltungsaufwand

Ersparnis von Lohnnebenkosten:

Die Umwandlungsbeträge ihrer Mitarbeiter sind sozialabgabenfrei. Somit sparen Sie als Arbeitgeber die auf die umgewandelten Beträge entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Weitere Gestaltungsmöglichkeiten:

Sie möchten gute Mitarbeiter in Ihrem Betrieb halten oder solche einstellen?
Bieten Sie eine vom Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge an. Dieser materielle Vorteil verursacht bei Ihnen keine Lohnnebenkosten. Bedenken Sie, von 100 € Lohnerhöhung kommen nur ca. 60 € netto beim Arbeitnehmer an, wobei Sie als Arbeitgeber ca. 120 € aufwenden müssen.

Umsetzung im Betrieb:

Um vorzubeugen, dass verschiedenste Formen der betrieblichen Altersvorsorge von außen in den Betrieb hineingetragen werden, favorisieren die Tarifvertragsparteien die Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse. Für die Umsetzung in ihrem Betrieb wurde mit der berufsständischen SIGNAL IDUNA eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die Ihnen Vorzugskonditionen und eine rechtssichere Durchführung vor Ort garantiert.

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Erste Ansprechpartner für Sie sind

im Bereich des Kammerbezirkes Halle

Frau Susann Schmidt
Tel.: 0345 2314 433
e-mail.: susann.schmidt@signal-iduna.de

im Bereich des Kammerbezirkes Magdeburg

Herr Ralf Worrack
Tel.: 0391 60889 52
e-mail.: ralf.worrack@signal-iduna.net.

 

 


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letzte Änderung: 05.08.2014