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NEUE RECHTSBERATUNG AB 01.01.2020

Zum 31.12.2019 hat der Landesinnungsverband Metall den Rechtsberatungsvertrag mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Payrhuber und Werner gekündigt. Diese rechtliche Vereinbarung gilt somit ab 01.01.2020 nicht mehr. Wir danken der Kanzlei Payrhuber für die gute Zusammenarbeit.

Um noch spezifischer das Leistungsspektrum unserer Betriebe zu berücksichtigen und einen regionalen Ansprechpartner vor Ort zu bieten, haben wir mit der Rechtsanwaltskanzlei Steffen Gröschler einen neuen Rechtsberatungsvertrag abgeschlossen. Mit Rechtsanwalt Gröschler konnten wir ebenso einen kompetenten Ansprechpartner gewinnen, der uns in Fachfragen zur Seite steht.

Folgende Beratungsschwerpunkte wurden vereinbart:

  • Beratung des Fachverbandes und der ihm angeschlossenen Innungen in allen für den Verband und der Innung relevanten Rechtsfragen mit Ausnahme des Bilanz- und   Steuerrechtes in Form mündlicher oder schriftlicher Beratung.
     
  • Mündliche Erstberatung der Mitgliedsbetriebe in allen betrieblichen Fragen mit Ausnahme des Bilanz- und Steuerrechtes, insbesondere
  • - Kaufrecht, Mietrecht, Leasing
    - Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung von Werks- und Kaufverträgen
    - VOB (z. B. Haftung, Vertragsgestaltung, Aufmaß, Abrechnung nach der VOB)
    - Arbeitsrecht (z. B. Musterarbeitsverträge, rechtsichere Zusatzvereinbarungen)
    - Gesellschaft- und Handelsrecht
    - Handwerksrecht

  • Betrieb der Mahn- und Inkassostelle
  • - durch Anfertigen anwaltlicher Mahnschreiben und Vereinnahmung angemahnter
       Beträge als Fremdgeld auf der Grundlage gesonderter Beauftragung durch die
       Mitgliedsbetriebe und Kostentragung durch den jeweiligen Mitgliedsbetrieb

    - durch das Prüfen der Erfolgsaussichten und Führen von Rechtsstreiten für die
       Mitgliedsbetriebe auf der Grundlage gesonderter Beauftragung durch die
       Mitgliedsbetriebe auf Kosten des jeweiligen Mitgliedsbetriebes

  • Vertretung in Arbeitsrechtsangelegenheiten sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich auf der Grundlage gesonderter Beauftragung und auf Kosten des jeweiligen Mitgliedsbetriebes
     
  • Teilnahme an Innungsversammlungen / Verbandstagen, falls gewünscht (ggf. verbunden mit Vorträgen auf Grundlage gesonderter Vereinbarung) gegen Erstattung der Fahrtkosten, bei Benutzung des eigenen Kfz in Höhe von 0,50 €/km zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer und etwaiger nachgewiesener Übernachtungskosten sowie eines Tages- und Abwesenheitsgeldes bei einer Geschäftsreise von nicht mehr wie 4 Stunden i.H. von 50,00 €, von nicht mehr als 8 Stunden i.H. von 80,00 € und von mehr von 8 Stunden i.H. von 150,00 €, jeweils zzgl. gesetzl. USt.

Bitte richten Sie zukünftig Ihre Rechtsfragen an die

Rechtsanwaltskanzlei
Steffen Gröschler
Mägdesprunger Straße 35
06493 Harzgerode
Tel.: 03 94 84 / 22 35     Fax.: 03 94 84 / 4 02 39
E-Mail: service@anwaltskanzlei-groeschler.de

 


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letzte Änderung: 30.08.2022