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Der Mindestlohn – Änderungen bei Minijobs

Zum 1. Oktober 2022 steigt der Mindestlohn auf 12 Euro.
Am 3. Juni 2022 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zugestimmt, verabschiedet wurde es am 10. Juni 2022 im Bundesrat und in Kraft treten wird es am 1. Oktober 2022.

aktueller Stand:
• zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro
• zum 1. Oktober 2022 auf 12.00 Euro

Minijob – Neuerungen
Veränderungen des Mindestlohns haben auch Auswirkungen auf geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Die Grenze von 450 Euro wurde bisher nicht verändert, so dass „Minijobber“ weniger Stunden arbeiten konnten, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten. Für Arbeitgeber war es in den Fällen wichtig, eine Überprüfung der zu leistenden Arbeitsstunden vorzunehmen. So beträgt die maximale mögliche Arbeitszeit, ohne dass die Grenze von 450 Euro überschritten wird, ab 1. Juli 2022 nur noch 43,06 Stunden im Monat.

Zukünftig gestaltet sich die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch und orientiert sich am jeweiligen Mindestlohn. So errechnet sich immer auf Basis einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden. Hochgerechnet auf einen Monat erhöht sich ab 1. Oktober 2022 die Geringfügigkeitsgrenze auf 520 Euro, so dass auch bei dem dann gültigen Mindestlohn von 12 Euro noch 43,33 Stunden im Monat gearbeitet werden kann, ohne die Grenze zu überschreiten.

 

 

 


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letzte Änderung: 01.07.2024