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Aus den Bundesfachgruppen Metallbautechnik und Stahlbau-Schweißen
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Am 16./17. Mai 2024 tagten die Bundesfachgruppen Metallbautechnik und Stahlbau-Schweißen auf Einladung des Unternehmerverbands Baden-Württemberg in Konstanz am Bodensee. Fast alle Bundesländer waren unter den 25 Teilnehmern vertreten. Die Besichtigung der Metallbau Konzept GmbH und W-I-R & Co. KG in Radolfzell am Bodensee rundete die Veranstaltung ab.

PM Technik - Aus den Bundesfachgruppen Metallbautechnik und Stahlbau 1

Werkzeugnis 2.2 nach EN 10204. Beim Handel mit Metallprodukten sind Ermittlung und Bestä-tigung der Konformität mit den kundenseitigen und bauaufsichtlichen Anforderungen wichtig. Dazu legt die Norm EN 10204 verschiedene Arten von Prüfzeugnissen fest. Die Dokumentation ist aufwendig. Nun handelt es sich beim Werkzeugnis 2.2 nach EN 10204 um ein nichtspezifisches Zeugnis. Es basiert auf statistischen Werten. Konkrete Werkstoffeigenschaften des gelieferten Materials lassen sich daraus nicht ableiten. Immer wieder fordern daher einzelne Betriebe die Abschaffung dieses Werkzeugnisses 2.2. Die Arbeitsgruppe „Prüfbescheinigungen“ des BVM hat Vor- und Nachteile des nicht spezifischen Werkzeugnisses im September 2023 unter Leitung von Frank Kania eingehend beraten und kam einstimmig zu der Empfehlung, die unspezifische Prüfbescheinigung beizubehalten. Die BFG schloss sich dieser Empfehlung an.

Brandschutztüren. Am 7. Dezember 2023 hat das DIBt die Mitteilung „Feuerschutzabschlüsse (Innentüren) - Einbau in Wände und Anschluss an Bauteile“ veröffentlicht. Der Hintergrund ist, dass in älteren Bestandsgebäuden die Wände häufig nicht den Vorgaben in den aktuellen Baubestimmungen entsprechen. Der Austausch ist dann nicht ohne Weiteres zulässig. Die o.g. DIBT-Mitteilung behandelt zwar die baurechtliche Genehmigungssituation für diesen Fall, wie dies jedoch betrieblich umgesetzt werden kann, bleibt unklar. Folgendes Vorgehen erscheint sinnvoll:

  1. Prüfung der Wände beim Aufmaß vor Ort durch Beprobung oder anhand aussagekräftiger Unterlagen des AG (Auftraggeber). Bei nicht regelkonformen Wänden muss der AN (Auftragnehmer) Bedenken anmelden.
  2. Der AG schafft durch bauliche Ertüchtigung oder vorhabenbezogenen Verwendbarkeitsnachweis durch die oberste Bauaufsichtsbehörde eine Einbausituation, die den regelkonformen Einbau ermöglicht.

Unter Umständen kann erst bei der Montage festgestellt werden, dass der Austausch einer Feuerschutztür aus o.g. Gründen unzulässig ist. Problematisch ist dies bei in Betrieb befindlichen Gebäuden, wenn die brandschutztechnische Notwendigkeit zum unverzüglichen Austausch besteht. Wie hier eine Empfehlung aussehen kann, soll im Nachgang zur Tagung erarbeitet werden.

Digitales Arbeitsschutzmanagement. Seit April 2024 ist der Bundesverband Metall nun auf Empfehlung der Bundesfachgruppen Mitgesellschafter der SIAM Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH, Dortmund. Damit sind beste Voraussetzungen zur Etablierung des digitalen Arbeitsschutzmanagement im Metallhandwerk geschaffen. Dies schließt die flächendeckende arbeitsmedizinische Versorgung der Betriebe ein. Alle Mitglieder sind daher aufgerufen mitzuhelfen, die Dienstleistungen der SIAM GmbH in den Informationsfluss des Metallhandwerks einzubinden. Dazu bietet es sich an, dass die Landesverbände und Innungen das Unternehmen zu Info-Veranstaltungen einladen. Nehmen sie bitte dazu gerne mit dem Bundesverband Metall Kontakt auf.

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Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern (PSF). Die neue Europäische Asbest-Richtlinie EU 2023/2668 senkt die für emissionsarmes Arbeiten zulässigen Fasergrenzwerte ab 2029 drastisch ab. Fast allen heute zulässigen emissionsarmen Arbeitsverfahren nach DGUV 201-012 droht damit der Verlust der Zulassung ab dem Jahr 2029. Arbeiten an Asbest im Rahmen von Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nach TRGS 519 wäre dann nur noch durch Gefahrstoffbetriebe rechtssicher möglich. Zurzeit prüfen die Berufsgenossenschaften Möglichkeiten zum Erhalt der emissionsarmen Verfahren.

Parallel dazu schreitet der Abstimmungsprozess zur neuen GefStoffV voran: Gegenwärtig diskutieren die Ressorts der zuständigen Bundesministerien den 4. Referentenentwurf. Die in den ersten Entwürfen noch geplante Mitwirkungs- und Informationspflicht der Immobilien-besitzer soll nun abgeschwächt werden. Die mit der neuen Verordnung beabsichtigte Verschärfung der behördlichen Überwachung PSF-belasteter Immobilien bremst jedoch weiterhin die energetische Sanierung des Gebäudebestands. Denn die Handwerksbetriebe müssen in die Lage versetzt werden, alle dazu erforderlichen Sanierungsarbeiten sicher und zu vertretbaren Kosten auszuführen. Die Berufsgenossenschaften sind hierzu gefordert.

Zirkuläre Kreislaufwirtschaft. Der Digitale Produktpass soll zum entscheidenden Werkzeug der Europäischen Produkt-Politik werden. Denn um Ressourcen zu schonen, müssen Rohstoffe und Produkte durch zirkuläres Wirtschaften intensiver genutzt werden. Dazu soll der digitale Produktpass den Informationsfluss über die Produkte steuern, der Marktüberwachung dienen und gleichzeitig die Investition auf zirkuläres Wirtschaften ausrichten. Die zirkuläre Wirtschaft ist daher neben der Dekarbonisierung ein wesentliches Element für den Klimaschutz. Bei Reparatur, Wiederverwertung, Aufbereitung und Umnutzung von Produkten sind handwerkliche Betriebe zudem in einer zirkulären Wirtschaft systemrelevant. Das gilt auch für das Metallhandwerk. Allerdings müssen die handwerklichen Produzenten vor unverhältnismäßigen Dokumentationspflichten geschützt werden. Zusammen mit SBS, Brüssel, und dem ZDH, Berlin, begleitet der Bundesverband Metall die Transformation zum zirkulären Wirtschaften und vertritt die Interessen kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) des Metallhandwerks in den internationalen und europäischen Normungsprozessen.

Nachhaltigkeitsberichtserstattung. Im Zuge der Umsetzung der Europäischen CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) werden große Unternehmen einschließlich Banken bis hin zu an der Börse gelisteten KMUs ab 2025 Schritt für Schritt berichtspflichtig zu den Nachhaltigkeitskenngrößen ihres Unternehmens. Zwar sind KMU nicht direkt von dieser Berichtspflicht betroffen. Allerdings müssen Banken und andere große Unternehmen die für die eigene Berichtspflicht erforderlichen Informationen von Vertragspartnern bzw. Zulieferern berücksichtigen. KMU werden dadurch indirekt berichtspflichtig. Dies ist für die Betriebe wichtig, wenn zukünftig Kreditratings an die Ergebnisse der betrieblichen Nachhaltigkeitsberichterstattung gekoppelt werden. Der ZDB testet mit seinen Mitgliedsunternehmen zurzeit verschiedene Berichtstools zum Nachhaltigkeits-Reporting. Erwartet werden Erkenntnisse darüber, welche Tools sich für die Berichtspflichten auch der Metallhandwerksbetriebe eignen. Wir werden weiter berichten.

PM Technik - Aus den Bundesfachgruppen Metallbautechnik und Stahlbau 3

Solarboom. Der Ausbau der Photovoltaik nimmt vor dem Hintergrund der Energiewende Fahrt auf. Bis 2030 könnte sich die installierte Photovoltaik-Leistung nach Schätzungen verdreifachen, bis 2045 sogar versiebenfachen. Das hängt auch mit dem steigenden Bedarf an elektrischer Energie zusammen. Photovoltaik ist ein klares Wachstumsfeld für den Metallbau, in dem es die Anwendungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der verschiedenen Modultypen kreativ zu nutzen gilt.

Gerade die Kombination mit den typischen Stahl- und Metallbau-Produkten eröffnet neue Einsatzfelder. Zu nennen sind z.B. Balkone, Brüstungen, Zäune, Fassaden, Dächer, Carports, Parkplatzüberdachungen, Schnellladestationen, Hallendächer. Hinzu kommen Freiland-PV-, Agri-PV- und Floating PV-Kraftwerke.

Fünf hochkarätige Fachbeiträge zur Photovoltaik beleuchteten Produktbeispiele und Systemlösungen aus der betrieblichen Praxis, die gegenwärtige Genehmigungssituation sowie neue Entwicklungen und Anwendungsmöglichkeiten bifazialer Glas-Glas-Module aus dem Hause Bohle. Im Ergebnis erfordert der Einstieg von Betrieben des Metallhandwerks in die Solartechnik gewerkeübergreifendes Arbeiten zwischen Metall-, Stahlbau, Elektrik und Elektronik. Das klassische Anforderungsprofil an den Metallbaubetrieb muss sich daher weiterentwickeln. Welche Zusatzkenntnisse und Voraussetzungen aber benötigen die Betriebe mit Blick auf Modultypen, produktspezifische Konstruktionsvorgaben, Elektronik, normative Vorgaben, Statik, Auslegungsregeln, Genehmigungssituation, gewerkeübergreifende Zusammenarbeit und Planung, um regelkonform und erfolgreich arbeiten zu können? Dies soll im Nachgang der Veranstaltung angegangen werden. Interessenten zur Mitarbeit an diesem Thema sind aufgerufen, mit dem BVM Kontakt aufzunehmen.

Über den Autor:
Reinhard Fandrich (Dr.-Ing.) ist technischer Berater in der Fachberatungs- und Informationsstelle beim Bundesverband Metall, Essen

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letzte Änderung: 04.09.2024